LahnLaender News Nr.6 August 2020

Hallo LahnLaender und Freunde,

hier die LL-News Nr. 6 für August 2020   

 

Nachdem sich die Corona-Lage etwas entspannt hat, sind Zusammenkünfte bis 10 Personen wieder erlaubt und wir haben uns entschieden den “Vereinslockdown“ peu á peu zu lockern. Wir gehen hier die nächsten Schritte, sodass bis Ende August das Trainingsprogramm wieder aktiv ist. Außerdem wagen wir einen zweiten Anlauf zur Mitgliederversammlung.

  

Trainingsangebote                                                                       

 

Lauftreff am Donnerstag

Treffpunkt: Lahnau-Waldgirmes, Geraberger Platz, (am Schwimmbad/Lahnauhalle)

Uhrzeit: 18:00Uhr

 

Lauftraining am Dienstag mit Ralf

Treffpunkt:  Sportpark Lahnau in Dorlar

Uhrzeit: 18:00Uhr

 

Anfänger- und Wiedereinsteigertraining am Montag

Restart geplant für Montag 31. August, wie gehabt um 18:00Uhr

Treffpunkt:  Sportpark Lahnau in Dorlar.

 

 

LahnLaender special events …                                                                              

 

Nachdem die ambitionierten MTB Termine für das erste Halbjahr 2020 Corona bedingt leider ausfallen mussten, hier die nächsten Termine

 

MTB Ausfahrten

Sonntag 30. August, Start um 10:00Uhr

Treffpunkt: Sportpark Lahnau-Dorlar

Tourziel:  wird noch definiert, (ca.45km). Level: mittel

Tourleiter: Andi

 

Sonntag 13. September, Start um 10:00Uhr

Treffpunkt: Lahnau-Waldgirmes, Geraberger Platz, (am Schwimmbad/Lahnauhalle)

Tourziel:  Sinn, Hörre   Level: mittel

Tourleiter: Holger

 

 

Mitgliederversammlung                                                                        

 

Diese ist im zweiten Anlauf für Freitag 25. September 2020 geplant und wird im Dorfgemeinschaftshaus Lahnau-Waldgirmes, Nordendstr. 1 stattfinden. Offizielle Einladung und Tagesordnung siehe nächster Punkt.

 

Damit wir die Veranstaltung durchführen können, sind die nachfolgenden Hygieneregeln (Auszüge aus der entsprechenden Verordnung der hessischen Landesregierung https://www.hessen.de/sites/default/files/media/20-08-15-auslegungshinweise_cokobev.pdf)

zwingend einzuhalten. Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind demnach erlaubt, wenn:

 

− durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Steuerung der Besucherzahlen, der gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Einzelpersonen oder Gruppen von höchstens

zehn Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes eingehalten werden kann oder statt des Mindestabstandes Trennvorrichtungen aufgebaut sind. Der

Abstand muss in alle Richtungen gegeben sein; der Veranstalter muss die räumlichen Gegebenheiten so ausgestalten, dass das Abstandhalten auch möglich ist; ein kurzes Unterschreiten des

Mindestabstandes, um beispielsweise sitzende Personen zu passieren, ist zulässig,

 

− Persönliche Nahkontakte vermeiden (z. B. Händeschütteln oder Umarmung zur Begrüßung)

 

− Bei Bewegung im Veranstaltungsraum, beim Zugang und Verlassen, Aufsuchen der Toiletten ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen

 

− geeignete Hygienekonzepte entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur

Hygiene, Steuerung des Zutritts sowie Verlassen des Veranstaltungsorts (z. B. durch Leitsysteme

und Wegeführungen) und der Vermeidung von Warteschlangen (z. B. durch elektronisches Platzund Bezahlmanagement) getroffen und umgesetzt werden,

 

− Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht

Sind.

 

− in der Regel jeder Person 3 Quadratmeter der begehbaren Fläche zur Verfügung steht. Von

dieser Regel kann abgewichen werden, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, welches die Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen sicherstellt.

 

− Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausschließlich

zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin oder dem Veranstalter erfasst werden.

 

Einladung zur Mitgliederversammlung                                                                       

 

Die diesjährige Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2019 findet am

 

Freitag, 25. September 2020 um 20:00 Uhr

Ort: Dorfgemeinschaftshaus Lahnau-Waldgirmes, Nordendstr. 1

 

statt.

Bitte den Termin unbedingt freihalten. Neben den üblichen Tagesordnungspunkten, wie dem Geschäftsbericht des Vorstandes, den Vorstandswahlen etc. wird die Ehrung der LahnLaender Cupteilnehmer 2019 vorgenommen. Zusätzlich wird unter allen anwesenden Mitgliedern ein weiterer Hauptpreis ausgelost.

 

Es besteht die nachfolgende Tagesordnung, evtl. zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zu zwei Wochen vor dem 25. September beim Vorstand einzureichen.

 

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung

3. Vorstellung der Tagesordnung

4. Änderungsanträge

5. Berichte des Vorstandes (Vorsitzender, Sparten und LL-Cupwertung)

6. Kassenbericht

7. Bericht der Kassenprüfer

8. Entlastung des Vorstandes

9. Vorstandswahlen (regulär zur Wahl stehen:  1. Vorsitzender, Schatzmeister, Sportkoordinator

    und 1. Beisitzer, sowie einen Kassenprüfer für 2020/2021)

10. Verschiedenes

 

Die Mitgliederversammlung ist das Instrument in unserer Vereinsarbeit, wo Ihr - die Mitglieder - die Richtung und weitere Entwicklung unseres Vereins entscheidend mitbestimmen könnt und sollt. Daher ist Eure Teilnahme und aktive Beteiligung an der Mitgliederversammlung und als Feedback für den Vereinsvorstand so wichtig! Der Vorstand des AS LahnLaender Lahnau e.V. freut sich auf Eure zahlreiche Teilnahme bei der diesjährigen Mitgliederversammlung

 

 

Sportliche Grüße
Eberhard Lepper

 

AS LahnLaender Lahnau eV
---------------------------------------------
Es kann nur Einen geben!
www.lahnlaender.com

 

Vorsitzender Jörg Fiedler
Amtsgericht Wetzlar VR1686
LSB Hessen 13339